Neues Rechtsgutachten zum Taubenschutz
Ende des Jahres hat die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Dr. Kathrin Herrmann, ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dabei ging es um zwei zentrale Fragestellungen:
1. Existieren rechtliche Pflichten des Staates im Zusammenhang mit den
Herausforderungen der dauerhaften tierschutzrechtlichen Problematik bei
sogenannten „Stadttauben“ (columba livia forma domestica)?
2. Wenn ja, bei welchen Behörden liegen die Zuständigkeiten für die Erfüllung dieser Pflichten im Land Berlin?
Eine gute Nachricht für den Tierschutz
Dies bedeutet, dass Städte nun rechtlich in der Pflicht sind sich mehr um Stadttauben zu kümmern. Dr. iur. Christian Arleth, juristischer Referent der Landestierschutzbeauftragten, sagt dazu: „Deutsche Kommunen stehen sowohl tierschutzrechtlich und wegen der Haus- und Fundtiereigenschaft von Stadttauben auch nach dem Fundrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Pflicht, die tierschutzrechtlichen Halterpflichten nach Paragraf 2 Tierschutzgesetz im Hinblick auf Stadttauben zu erfüllen.“
Was wirklich hilft: Taubenschlag
Breit gestreute und gut betreute Taubenschläge sind dafür eine gute Lösung. Dort können Tauben sicher und sauber Leben sowie artgerecht gefüttert werden. Außerdem kann man die Population unter Kontrolle halten in dem man die Eier gegen Gipseiern austauscht. Taubenschläge helfen den Tieren und können gleichzeitig Konflikte zwischen Menschen und Stadttaube reduzieren.