Die Brutsaison ist eröffnet
1. März 2023
Das Bundesnaturschutzgesetz untersagt vom 01.03.-30.09. den starken Rückschnitt von Hecke, Busch & Co. Diese Maßnahme schützt die Tiere, vor allem Vögel, da ihre Brutzeit nun begonnen hat. Kleinere Schönheitskorrekturen sind erlaubt, man sollte dennoch darauf achten, dass dort nicht schon jemand eingezogen ist. Das Verbot gilt nicht nur in Parks für Kommunen sondern ebenso für jeden Hobbygärtner und jede Privatperson.